Sobald die Petition abgelehnt oder angenommen wird, werdet ihr natürlich sofort unterrichtet.
Liebe Grüße
Christian
Hier die Petition:
Wortlaut der Petition:
Mit dieser Petition wird gefordert, die Erwägung eines allgemeinen Verbreitungs- bzw. Herstellungsverbots von bestimmten Videospielen, deren Weitergabe bereits durch das Jugendschutzgesetz geregelt ist, aufzugeben. Stattdessen unterstützen wir Maßnahmen zur besseren Gewährleistung des Jugendschutzgesetzes sowie zur Stärkung der Medienkompetenz von Eltern und Kindern.
Zusätzlich wird gefordert, diffamierende Begriffe wie "Killerspiel" etc. in öffentlichen Bekanntmachungen nicht mehr zu verwenden.
Begründung:
Das bestehende und zuletzt am 31.10.2008 überarbeitete Jugendschutzgesetz regelt die Verbreitung von jugendgefährdenden Medien bereits hinreichend - insbesondere §§14, 15 und 18 JuSchG. Dennoch wird in der politischen Diskussion immer wieder ein allgemeines Verbreitungs- bzw. Herstellungsverbot dieser Medien (insbesondere von Videospielen mit Gewaltdarstellungen) in Erwägung gezogen. Ein nationales Verbot würde über eine Maßnahme zum Schutze der Jugend hinaus gehen, ausschließlich Erwachsene betreffen und infolgedessen gegen das Grundgesetz (Artikel 5) verstoßen. Eine Verbesserung des Jugendschutzes wäre dadurch nicht gegeben.
Videospiele dienen der Unterhaltung und lassen ihre Konsumenten meist interaktive, fiktive Abenteuer erleben. Ähnlich wie bei Film, Musik und Büchern versuchen Entwickler von Spielen mit expliziten Gewaltdarstellungen das Spielerlebnis für Erwachsene zu intensivieren. Es ist dabei in keinem Fall die Intention der Spieleentwickler, reale Gewalttaten hervorzurufen. Mit einem Herstellungs- bzw. Verbreitungsverbot sowie mit der Verwendung von Begriffen wie „Killerspiel“ oder „Tötungstrainingssoftware“ wird dieses allerdings unterstellt. Eine derartige Annahme verleumdet alle Hersteller und Konsumenten solcher Spiele.
Spätestens seit der Einführung des staatlich geförderten „Deutschen Computerspielpreises“ ist die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung dieses noch recht jungen Mediums öffentlich bestätigt. Gleichwohl wird erwogen, einen nicht unwesentlichen Teil dieses wertvollen Kulturgutes zu verbieten. Die Folgen eines solchen Verbots sind für die sich in Deutschland entwickelnde, zukunftsträchtige Videospielindustrie kaum abzusehen. Es ist von wirtschaftlichen Schäden und einem erheblichen internationalen Imageverlust auszugehen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß dem auf der Innenministerkonferenz (Juni 2009) gefassten Beschluss nicht nur die weitläufig als „Egoshooter“ bekannten Spiele von Verboten bedroht sind, sondern auch alle anderen Spieltypen wie Strategie-, Online- und Rollenspiele.
Die Innenministerkonferenz (Juni 2009) „sieht es vor dem Hintergrund der neuerlichen Amoktat als erforderlich an, […] für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen“.
Ein allgemeines Verbot würde
1. in das mediale Selbstbestimmungsrecht der mündigen Bürger eingreifen,
2. keinen Schutz vor oben genannter Fiktion bieten, da andere nicht verbotene Medien (z.B. Action- und Horrorfilme) diese Art Handlungen wesentlich bedingungsloser darstellen,
3. ausschließlich die deutsche Produktion und den Verkauf verbieten,
4. und den Download im Internet als Bezugsquelle in keiner Weise tangieren.
Onlineanregungen:
Wir bitten hiermit alle Diskussionsteilnehmer um eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem sensiblen Thema.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Gäste in diesem Forum die Richtlinien öffentlicher Petitionen einhalten wollen und Links in Beiträgen nicht erlaubt sind.