Tiles, totaler Schwachsinn, den du da glaubst zu wissen. Mich stinkts an, wenn Leute mit Halbwissen ein so sensibles Thema füttern!
Seufz. Was lässt dich denn denken dass dein Halbwissen auch nur einen Deut besser ist als meins? Und das auch noch ohne weitere Quellenangaben? :)
Die von mir verlinkte Seite mag suboptimal gewesen sein. Sie ist aber nur eine von vielen Seiten. Und der Tenor ist auf allen gleich. Und das unterscheidet sich an manchen Stellen doch ein wenig von dem was du hier erzählst.
Was ab Mai 2018 mit der neuen EU Verordnung kommt steht auf einem ganz anderen Blatt. Noch gelten die alten Gesetze. Und bei der neuen EU Verordnung sind wohl auch noch ein paar Klagen anhängig die ein paar Details klären müssen. Aber Danke für den Hinweis. So ein halbes Jahr ist ja auch schnell rum.
Quasi ist ein Impressum in D nur dann erforderlich, wenn gewerbliches Handeln vorliegt (=> Selbstständigkeit oder Absicht).
Und das ist Quatsch, sorry. Es geht nicht um Gewinnabsicht und Gewerblichkeit. Sondern um Geschäftsmässigkeit. Und das kann auch eine "private" Seite betreffen. Zumindest nach der alten Gesetzeslage. So sagt es auch meine oben verlinkte Quelle. Und auch so ziemlich jede andere Seite zum Thema sieht die Sache so. Und wie schon erwähnt langt dafür im Grunde ein öffentlicher Downloadlink auf irgendwas um die Seite geschäftsmässig zu machen. Und wenns dein erstes Hello World ist. So weiss ich das.
Wenn du da was anderes zu wissen meinst, immer her mit den Zitaten und Urteilen. Ich lasse mich gern durch Fakten überzeugen.
Fakt ist dass diese verdammten Gesetze so schwammig formuliert sind dass sich nicht mal die Fachleute wirklich sicher sind. Das geht schon bei der Definition einer privaten Seite los. Sobald du die nämlich ohne Passwort über http/https öffentlich aufrufen kannst ist die nicht mehr privat. Und wer Downloads anbietet handelt geschäftsmässig. Es gab sogar schon den Streit darüber ob denn nun ein eingebundenes Bild auf der Homepage schon als Download gilt.
Und deswegen, weil das eben alles so flutschig und schwammig ist, und weil Abmahnanwälte auch noch das kleinste Schlupfloch ausnutzen, gabs und gibts von mir den Rat auf der sicheren Seite zu bleiben und einfach beides auf die Webseite zu packen. Impressum und Datenschutzerklärung. Wenn es nicht nötig wäre aber trotzdem da steht schadet es nix, es ist kaum Aufwand, und schützt im Zweifelsfall vor einer Abmahnung, viel Arbeit und Ärger und hohen Kosten.
Da es um EU-Recht geht, muss die Datenschutzerklärung wahrscheinlich in jeder Sprache, die die Seite anbietet, abrufbar sein; nicht nur auf Deutsch?
Landessprache langt meines Wissens nach. Alles andere wäre bürokratischer irrs ... wait O_O