Hallo zusammen,
habe die Tage mal ein wenig über das Thema Urheberrecht, Lizenzen, Kunstfreiheit und co. nachgedacht.
Sollte ja an sich klar sein, dass man nicht einfach die Werke anderer als seine eigenen verkauft. Was ich mich aber Frage, wie ist eigentlich die rechtliche Lage. Juristendeutsch war noch nie meine Stärke also versuche ich es mal anhand von anschaulichen Beispielen.
Mal angenommen man benötigt für eine Scene unbedingt eine gute Textur für eine Straße. Nun könnte ich ja auch die schlaue Idee kommen mir eine Digitalkamera zu schnappen, mir ein schönes Stück Asphalt zu suchen, das abzulichten und mit einem Bildbearbeitungsprogramm für meine Zwecke zu bearbeiten. Sehe da 2 Probleme:
1. Werde ich auf den Trick mit der Digitalkamera sicher nicht als erster gekommen sein.
2. digitale Straßen gibt es wie Sand am Meer. Das sich mein digitales Werk am Ende deutlich von dem anderer Macher unterscheidet dürfte eher unwahrscheinlich sein.
Fallen solch alltägliche Abbildungen effektiv unter das Urheberrecht?
Anderes Beispiel. Ich gehe in den Supermarkt und kaufe mir einen Apfel. Den verwende ich nun als Vorlage für ein 3D-Modell und bastel den Apfel digital nach. Der Apfel gehört sicher zu den meist gezeichneten Gegenständen auf der Welt. könnte mir daher vorstellen, dass viele 3D Artists mit so einfachen Beispielen anfangen zu lernen. Kann man einen solchen selbstgebauten Apfel ruhigen Gewissens als Gameobjekt nutzen ohne Angst vor der Abmahnindustrie haben zu müssen, oder muss ich vorher irgendwie verifizieren, dass dieser Apfel keine auffallende Ähnlichkeit mit einem geschützen Objekt hat?
Bei etwas tatsächlich selbst gezeichneten könnte man seine Bleistiftskizzen aufbewahren, um im Ernstfall die eigene künstlerische Leistung zu belegen (Kunstfreiheit). Den Apfel aus dem Supermarkt sollte man aber besser nicht jahrelang irgendwo herumliegen lassen. Der wird schrumpelig, ändert irgendwann seine Farbe, dann seine Konsistenz und fängt an zu riechen, na ihr wisst was ich meine. Jedenfalls nichts, was man einem Zivilrichter ernsthaft unter die Nase halten sollte.
Also ich fühle mich bei dem Thema Urheberrecht wirklich verunsichert, auch wenn es im Hobbybereicht ziemlich unwahrscheinlich sein dürfte, dass da irgendwas passiert. Hat da schon einmal jemand ernsthafte Erfahrungen mit sowas machen müssen? Gibt es sichere Mittel um sich vor so etwas zu schützen?
Noch ein schöner Gedanke: Wenn ich ein illegales Grafitti irgendwo an einer Mauer entdecke das mir gefällt. Was passiert wenn ich das kopiere und Online verwende. Kann der Urheber dann sein Recht am Kunstwerk einfordern, mich auf Unterlassung verklagen oder Lizenzgebühren verlangen?
Fragen über Fragen...
viele Grüße
Rechtliches zu Textures, Sprites, Models, etc.
Re: Rechtliches zu Textures, Sprites, Models, etc.
... die dir im Detail nur ein Rechtsanwalt beantworten kann und darf. So ist das leider mit den Foren. Und, du ahnst es schon, es kommt immer auf den Einzelfall an :)
Laienmeinung, Achtung keine Rechtsberatung:
Was du selber fotografierst und modelst gehört in der Regel dir, und du darfst es natürlich dann auch weiterverwenden. Da ist dann dein Copyright drauf. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Wenn du urheberrechtlich geschütztes Material fotografierst gilt das schon wieder nicht. Eine Strasse oder ein Apfel gehören da aber ganz sicher nicht dazu. Das Graffity ist ein Grenzfall. Das ist so ne Frage für den Anwalt. Und einfach wild draussen Personen abfotografieren geht schon wieder nicht. Persönlichkeitsrechte und so.
Und dann gab es da noch das Urteil mit den Second Life Texturen, denen ein Richter die nötige Schöpfungstiefe abgesprochen hat um als Kunst, und somit urheberrechtlich schützenswert, zu gelten. Sprich wenn ein Künstler so eine Textur erstellt, dann ist die Schützenswert. Wenn ein Grafiker die gleiche Textur erstellt, dann nicht. Weil der eine ist Künstler, der andere Handwerker. Super Tohuwabohu halt :)
Im Grunde ist es aber recht einfach. Du kommst am Besten weg wenn du alles selber machst. Abzüglich Copyright- und Markenrechtlich geschütztes Zeug. Den Eiffelturm darf man ja inzwischen auch nicht mehr fotografieren. Einen Mercedesstern hat man besser auch nicht im Bild / im Spiel. Und Super Mario nachbauen ist zwar möglich und recht einfach, aber eben gegen das Design- Urheberrecht von Nintendo. Bei Sachen von anderen, sei es Texturen, Modelle, Musik, etc. immer drauf achten was die Lizenz bezüglich erlaubter Weiterverwendung sagt. Ist keine Lizenz vorhanden dann Hände weg :)
Laienmeinung, Achtung keine Rechtsberatung:
Was du selber fotografierst und modelst gehört in der Regel dir, und du darfst es natürlich dann auch weiterverwenden. Da ist dann dein Copyright drauf. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Wenn du urheberrechtlich geschütztes Material fotografierst gilt das schon wieder nicht. Eine Strasse oder ein Apfel gehören da aber ganz sicher nicht dazu. Das Graffity ist ein Grenzfall. Das ist so ne Frage für den Anwalt. Und einfach wild draussen Personen abfotografieren geht schon wieder nicht. Persönlichkeitsrechte und so.
Und dann gab es da noch das Urteil mit den Second Life Texturen, denen ein Richter die nötige Schöpfungstiefe abgesprochen hat um als Kunst, und somit urheberrechtlich schützenswert, zu gelten. Sprich wenn ein Künstler so eine Textur erstellt, dann ist die Schützenswert. Wenn ein Grafiker die gleiche Textur erstellt, dann nicht. Weil der eine ist Künstler, der andere Handwerker. Super Tohuwabohu halt :)
Im Grunde ist es aber recht einfach. Du kommst am Besten weg wenn du alles selber machst. Abzüglich Copyright- und Markenrechtlich geschütztes Zeug. Den Eiffelturm darf man ja inzwischen auch nicht mehr fotografieren. Einen Mercedesstern hat man besser auch nicht im Bild / im Spiel. Und Super Mario nachbauen ist zwar möglich und recht einfach, aber eben gegen das Design- Urheberrecht von Nintendo. Bei Sachen von anderen, sei es Texturen, Modelle, Musik, etc. immer drauf achten was die Lizenz bezüglich erlaubter Weiterverwendung sagt. Ist keine Lizenz vorhanden dann Hände weg :)
Re: Rechtliches zu Textures, Sprites, Models, etc.
Danke für die Antwort und wenn ich mir deine Seite anschaue sogar von einem echt guten Artist. Wenn ich deine License richtig verstehe, darf man sich da ruhig das ein oder andere ausleihen? Comic 2D Fantasy hast du nicht zufällig auch im Portfolio, oder?
Die Nummer mit dem Graffiti war eigentlich eher als Scherz gemeint. Diejenigen die gut aussehen sind ja meistens Auftragsarbeiten und die rührt man schon aus Respekt vor dem Macher nicht an. Die meisten Schmierereien kann man vermutlich mal eben in Paint selber malen wenn man sie braucht.
Das mit dem Second life Urteil ist recht interessant. Der Begriff der "nötigen Schöpfungstiefe" ist natürlich Ermessenssache, dürfte sich so aber auf die meisten Alltagsgegenstände oder Symbole wie Pfeile ebenfalls übertragen lassen. Anderswo habe ich noch den Begriff der Originalität im Zusammenhang mit künstlerischer Arbeit und Urheberrecht gelesen. Vielleicht ist es wirklich besser sich damit erst auseinander zu setzen, sollte einem doch mal jemand ans Portmonnaie wollen.
Übrigens coole URL. Kann man auch als Reinerstile Sets lesen 8-)
Die Nummer mit dem Graffiti war eigentlich eher als Scherz gemeint. Diejenigen die gut aussehen sind ja meistens Auftragsarbeiten und die rührt man schon aus Respekt vor dem Macher nicht an. Die meisten Schmierereien kann man vermutlich mal eben in Paint selber malen wenn man sie braucht.
Das mit dem Second life Urteil ist recht interessant. Der Begriff der "nötigen Schöpfungstiefe" ist natürlich Ermessenssache, dürfte sich so aber auf die meisten Alltagsgegenstände oder Symbole wie Pfeile ebenfalls übertragen lassen. Anderswo habe ich noch den Begriff der Originalität im Zusammenhang mit künstlerischer Arbeit und Urheberrecht gelesen. Vielleicht ist es wirklich besser sich damit erst auseinander zu setzen, sollte einem doch mal jemand ans Portmonnaie wollen.
Übrigens coole URL. Kann man auch als Reinerstile Sets lesen 8-)
Re: Rechtliches zu Textures, Sprites, Models, etc.
Ja klar kann man die verwenden. Dafür sind sie ja da. Nur Aufträge und Requests nehme ich keine an. Die vermalledeite Zeit, und leider nur zwei Hände. Und im Moment bin ich sowieso komplett weg vom Grafik machen. Du musst also mit dem Vorlieb nehmen was da ist :)
Re: Rechtliches zu Textures, Sprites, Models, etc.
Hey! Auch hier keine Rechtsberatung - aber allgemein gilt: Wenn man selbst was kreiert, sollte es eigenständigen Charakter haben. Bei ausgelagerten Aufträgen solltest Du immer (immer immer) an eine Rechteabtretung bzw Lizensierung denken, damit Du das angefertigte Produkt/Model für Deine Zwecke nutzen darfst.
Re: Rechtliches zu Textures, Sprites, Models, etc.
Hi, auch keine Rechtsberatung, weil man das einfach nicht darf...
Ich habe mal gehört, dass es Menschen gibt die Manuskripte in Umschläge oder Pakete packen, und dann an sich selbst addressiert per Post verschicken.
Die Pakete dürfen dann angeblich nicht geöffnet werden! Der Poststempel auf dem Schriftstück und der Alterungsprozess sollen verhindern, das Kläger unberechtigterweise behaupten, dass ein Werk ihnen gehört. Wenn da viele Sachen gesammelt werden, werden die von einigen wohl auch gebündelt an einen Notar geschickt werden. Spätestens der könne die Existenz der Medien wohl beweisen.
Nun soll noch wichtig sein, dass man das möglichst zeitig macht, und die Informtion darüber, dass es diese zeitlich nachweisbaren Sicherungen gibt, geheim hält bis zum Ernstfall.
Dann solle sich gut beweisen lassen, wer der Autor bist. Noch besser wäre wohl, wenn die Schritte aus der Entwicklung der Modelle (also Zwischenspeicherungen) und das Rohmaterial noch erhalten sind. Nein - nicht der Apfel, sondern die Fotografie des Apfels, oder ein Kassenzettel des gekauften Apfels. Da solle man kreativ sein. :)
Es heißt ja nicht umsonst: Wer schreibt der bleibt. Dokumentation ist auch im Grafikbereich ein gutes Hilfsmittel.
Das schützt wohl auch vor Behauptungen, man hätte Wucherpreise verlangt oder keine Leistung erbracht.
Ich habe mal gehört, dass es Menschen gibt die Manuskripte in Umschläge oder Pakete packen, und dann an sich selbst addressiert per Post verschicken.
Die Pakete dürfen dann angeblich nicht geöffnet werden! Der Poststempel auf dem Schriftstück und der Alterungsprozess sollen verhindern, das Kläger unberechtigterweise behaupten, dass ein Werk ihnen gehört. Wenn da viele Sachen gesammelt werden, werden die von einigen wohl auch gebündelt an einen Notar geschickt werden. Spätestens der könne die Existenz der Medien wohl beweisen.
Nun soll noch wichtig sein, dass man das möglichst zeitig macht, und die Informtion darüber, dass es diese zeitlich nachweisbaren Sicherungen gibt, geheim hält bis zum Ernstfall.
Dann solle sich gut beweisen lassen, wer der Autor bist. Noch besser wäre wohl, wenn die Schritte aus der Entwicklung der Modelle (also Zwischenspeicherungen) und das Rohmaterial noch erhalten sind. Nein - nicht der Apfel, sondern die Fotografie des Apfels, oder ein Kassenzettel des gekauften Apfels. Da solle man kreativ sein. :)
Es heißt ja nicht umsonst: Wer schreibt der bleibt. Dokumentation ist auch im Grafikbereich ein gutes Hilfsmittel.
Das schützt wohl auch vor Behauptungen, man hätte Wucherpreise verlangt oder keine Leistung erbracht.
Schau doch mal bei unserem Online-Quiz vorbei: http://quizzn.de
Re: Rechtliches zu Textures, Sprites, Models, etc.
Ja, der Punkt beim Urheberrecht ist dass man eben irgendwie beweisen muss dass das Material von einem selber stammt. Und da spielt das Veröffentlichungsdatum natürlich eine entscheidende Rolle. Wer zuerst veröffentlicht ...
Das mit dem an sich selber per Post schicken wird aber auch schon eine ganze Weile nicht mehr praktiziert. Weil auch das nicht rechtlich wasserdicht ist. Einen Poststempel kann man fälschen, den Umschlag könnte man leer schicken, mit geöffneter Lasche, und erst hinterher was reinschummeln ...
Eine gute Möglichkeit die Urheberschaft zu beweisen ist das betreffende Material schlicht zu veröffentlichen. In dem Fall sind deine Konsumenten deine Zeugen dass dein Material ab dem und dem Zeitpunkt existiert hat.
Wenn du es richtig wasserdicht machen willst dann gehst du zu einem Notar und hinterlegst eine Kopie. Der Notar ist dann quasi der Zeuge. Kostet glaube ich so 100 Euro im Jahr.
Das mit dem an sich selber per Post schicken wird aber auch schon eine ganze Weile nicht mehr praktiziert. Weil auch das nicht rechtlich wasserdicht ist. Einen Poststempel kann man fälschen, den Umschlag könnte man leer schicken, mit geöffneter Lasche, und erst hinterher was reinschummeln ...
Eine gute Möglichkeit die Urheberschaft zu beweisen ist das betreffende Material schlicht zu veröffentlichen. In dem Fall sind deine Konsumenten deine Zeugen dass dein Material ab dem und dem Zeitpunkt existiert hat.
Wenn du es richtig wasserdicht machen willst dann gehst du zu einem Notar und hinterlegst eine Kopie. Der Notar ist dann quasi der Zeuge. Kostet glaube ich so 100 Euro im Jahr.
Re: Rechtliches zu Textures, Sprites, Models, etc.
"Ja, der Punkt beim Urheberrecht ist dass man eben irgendwie beweisen muss dass das Material von einem selber stammt. Und da spielt das Veröffentlichungsdatum natürlich eine entscheidende Rolle. Wer zuerst veröffentlicht ..."
Naja, eine gute, durchgehende Dokumentation schützt schon sehr gut vor Angriffen. Immerhin ist diese nach spätestens einem halben Jahr so umfangreich, dass man die nicht mal eben so aus dem Stehgreif erstellt. Sie muss nur so angelegt sein, dass sie chronologisch ist, und nicht einfach Einträge eingefügt werden können.
Der Notar ist natürlich die sicherste Lösung. Aber auch das kann nach hinten losgehen, wenn die Gegenpartei einen Notar hat, der etwas anderes aussagt. Ein Wagnis-Spiel ist Unternehmertum ja immer. :D
Naja, eine gute, durchgehende Dokumentation schützt schon sehr gut vor Angriffen. Immerhin ist diese nach spätestens einem halben Jahr so umfangreich, dass man die nicht mal eben so aus dem Stehgreif erstellt. Sie muss nur so angelegt sein, dass sie chronologisch ist, und nicht einfach Einträge eingefügt werden können.
Der Notar ist natürlich die sicherste Lösung. Aber auch das kann nach hinten losgehen, wenn die Gegenpartei einen Notar hat, der etwas anderes aussagt. Ein Wagnis-Spiel ist Unternehmertum ja immer. :D
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