Rechtsverletzung durch Verlinken
Rechtsverletzung durch Verlinken
Hallo!
Ich habe mal eine Frage bezüglich Rechtsverletzungen.
Ist es erlaubt, in seiner Applikation ein Browserfenster einzubauen, in dem ein bestimmter vorgegebener Link geöffnet wird?
Müsste das Browserfenster dann auch sichtbar sein? Also angenommen ich wollte eine bestimmtes Video auf Youtube in diesem Browser anzeigen lassen und das hätte zufällig Musik, würde man sich durch sowas Strafbar machen?
Letztlich muss man ja beachten, dass man nichts weiter tut, als das, was man auch im Browser eingeben könnte.
Gruß
Zudo
Ich habe mal eine Frage bezüglich Rechtsverletzungen.
Ist es erlaubt, in seiner Applikation ein Browserfenster einzubauen, in dem ein bestimmter vorgegebener Link geöffnet wird?
Müsste das Browserfenster dann auch sichtbar sein? Also angenommen ich wollte eine bestimmtes Video auf Youtube in diesem Browser anzeigen lassen und das hätte zufällig Musik, würde man sich durch sowas Strafbar machen?
Letztlich muss man ja beachten, dass man nichts weiter tut, als das, was man auch im Browser eingeben könnte.
Gruß
Zudo
- Schrompf
- Moderator
- Beiträge: 5047
- Registriert: 25.02.2009, 23:44
- Benutzertext: Lernt nur selten dazu
- Echter Name: Thomas
- Wohnort: Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Magst Du Dir nicht lieber einfach FModEx oder Bass runterladen und das benutzen? ;-)
Das reine Aufrufen eines öffentlich verfügbaren Links zu legalen Inhalten sollte ok sein. Außer YouTube dreht Dir dann einen Strick daraus, indem sie Dir "Bussiness"-Benutzung unterstellen. Was ich aber nicht glaube, bei vielleicht ein paar Dutzend Downloads. Aber *ich* würde Dich nicht mehr mögen, wenn Du solche Stunts auf meinem Rechner abziehst ;-)
Das reine Aufrufen eines öffentlich verfügbaren Links zu legalen Inhalten sollte ok sein. Außer YouTube dreht Dir dann einen Strick daraus, indem sie Dir "Bussiness"-Benutzung unterstellen. Was ich aber nicht glaube, bei vielleicht ein paar Dutzend Downloads. Aber *ich* würde Dich nicht mehr mögen, wenn Du solche Stunts auf meinem Rechner abziehst ;-)
Früher mal Dreamworlds. Früher mal Open Asset Import Library. Heutzutage nur noch so rumwursteln.
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Also wie gesagt, ich würde da nichts runterladen oder so, sondern einfach einen Link aufrufen. So wie man es im Browser auch tun kann.
Ich verstehe nicht, was du die "Bussiness"-Benutzung meinst.
Es geht auch nicht darum, das ich so keinen Sound oder Musik abspielen könnte, sondern das ich so garantiert nicht die Möglichkeit hätte, einfach Soundtracks von verschiedenen Filmen abzuspielen. Ist auch eigentlich nur für die Demo gedacht.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das wirklich eine rechtliche Lücke ist. Wenn man z.B. im Internetbrowser einen bestimmten Link als Startlink setzt und dann den Browser aufruft und minimiert hat man letztlich den gleichen Effekt. Dann könnte man mir eigentlich nur noch unterstellen, den Link nicht weiter zu geben. Wobei es ja nicht auf eine Datei sondern auf die YouTube Seite selbst verlinkt. Und die bieten ja sogar an, das Video direkt einzubetten (auf das ich verzichten würde).
Falls es dann wirklich noch unrechtlich wäre, dann könnte man auch z.B. in der Config die Möglichkeit haben, einen Link anzugeben, der dann letztlich aufgerufen wird.
Die Frage ist, ob eine öffentliche frei zugängliche Webseite wiederzugeben, strafbar ist, vor allem, wenn dort Urheberrechtlich geschützten Material drauf zu finden ist. Aber wenn dem so wäre, dann würde sich ja auch der InternetExplorer oder Firefox die gleiche Rechtsverletzung begehen.
Was denkt ihr?
Ich verstehe nicht, was du die "Bussiness"-Benutzung meinst.
Es geht auch nicht darum, das ich so keinen Sound oder Musik abspielen könnte, sondern das ich so garantiert nicht die Möglichkeit hätte, einfach Soundtracks von verschiedenen Filmen abzuspielen. Ist auch eigentlich nur für die Demo gedacht.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das wirklich eine rechtliche Lücke ist. Wenn man z.B. im Internetbrowser einen bestimmten Link als Startlink setzt und dann den Browser aufruft und minimiert hat man letztlich den gleichen Effekt. Dann könnte man mir eigentlich nur noch unterstellen, den Link nicht weiter zu geben. Wobei es ja nicht auf eine Datei sondern auf die YouTube Seite selbst verlinkt. Und die bieten ja sogar an, das Video direkt einzubetten (auf das ich verzichten würde).
Falls es dann wirklich noch unrechtlich wäre, dann könnte man auch z.B. in der Config die Möglichkeit haben, einen Link anzugeben, der dann letztlich aufgerufen wird.
Die Frage ist, ob eine öffentliche frei zugängliche Webseite wiederzugeben, strafbar ist, vor allem, wenn dort Urheberrechtlich geschützten Material drauf zu finden ist. Aber wenn dem so wäre, dann würde sich ja auch der InternetExplorer oder Firefox die gleiche Rechtsverletzung begehen.
Was denkt ihr?
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Das ist so nicht ganz richtig. Ein Web-Browser ist im Allgemeinen dazu gedacht, dem Benutzer die Möglichkeit zu geben, durch Eingabe einer URL die Inhalte der entsprechenden Internetseite abzurufen und diese visuell darzustellen. Wichtig ist hier, dass das ganz allgemein für alle Webseiten gilt. Das ein Browser dann natürlich auch Seiten mit rechtswidrigen Inhalten darstellen kann, ist in dem Fall unerheblich. Anders wäre es z.B. wenn Du einen KiPo-Web-Browser programmierst, mit dem Du ausschließlich entsprechende Seiten aufrufen kannst. Das wäre hochgradig strafbar.Zudomon hat geschrieben:Die Frage ist, ob eine öffentliche frei zugängliche Webseite wiederzugeben, strafbar ist, vor allem, wenn dort Urheberrechtlich geschützten Material drauf zu finden ist. Aber wenn dem so wäre, dann würde sich ja auch der InternetExplorer oder Firefox die gleiche Rechtsverletzung begehen.
Wenn Du nun eine Webseite mit rechtswidrigem oder urheberrechtlich geschütztem Material in Deine Anwendung einbaust, dann suchst Du Dir diese Seite ja explizit aus, wodurch der Grundsatz der Allgemeinheit verloren geht. In Rechtsdeutsch heisst das, dass Du Dir dadurch die Inhalte der entsprechenden Seite zueigen machst. Dafür kannst Du in Deutschland abgemahnt werden. Die gängigen Abmahnsummen liegen so zwischen EUR 50.000,- bis EUR 250.000,-. Entsprechend belaufen sich die Anwaltskosten auf mehrere tausend Euro. Wenn Du es genauer wissen willst, solltest Du also dringend einen Anwalt zu rate ziehen. Einfach mal so irgendwas verlinken und dann hinterher sagen "Aber, das wusste ich ja gar nicht!" funktioniert nicht. Denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Danke für deine Antwort!
Das hört sich eigentlich ganz logisch an. Somit werde ich das auf jeden Fall lassen. Ich will nichts riskieren und schon garnicht für ein bischen Musik.
Bleibt aber noch die Frage, was wäre, wenn man es über eine Config ermöglichen würde, da eine Seite einzutragen. Die Auslieferungsversion hätte dann keine Urheberrechtsverletzende Links... wenn da ein User dann etwas einträgt, ist er selbst dafür verantwortlich, legale Links zu benutzen.
Die Programmierer von Filesharingprogramme sind ja auch nicht dafür verantwortlich, wenn andere damit Dateien tauschen.
Das hört sich eigentlich ganz logisch an. Somit werde ich das auf jeden Fall lassen. Ich will nichts riskieren und schon garnicht für ein bischen Musik.
Bleibt aber noch die Frage, was wäre, wenn man es über eine Config ermöglichen würde, da eine Seite einzutragen. Die Auslieferungsversion hätte dann keine Urheberrechtsverletzende Links... wenn da ein User dann etwas einträgt, ist er selbst dafür verantwortlich, legale Links zu benutzen.
Die Programmierer von Filesharingprogramme sind ja auch nicht dafür verantwortlich, wenn andere damit Dateien tauschen.
- Schrompf
- Moderator
- Beiträge: 5047
- Registriert: 25.02.2009, 23:44
- Benutzertext: Lernt nur selten dazu
- Echter Name: Thomas
- Wohnort: Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Es geht immernoch um Musik für eine Demo? Hallo? Nimm doch einfach eine der gängigen Soundlibs und ein frei verfügbares Musikstück von der der Sammelseiten und fertig.
Früher mal Dreamworlds. Früher mal Open Asset Import Library. Heutzutage nur noch so rumwursteln.
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Echt? Sind da auch freie Musikstücke? Dann werde ich da nochmal ausgieber stöbern! Danke für den Hinweis.
Sound an sich einbinden ist kein Problem... kann man ja über DirectSound einfach machen.
Sound an sich einbinden ist kein Problem... kann man ja über DirectSound einfach machen.
- Krishty
- Establishment
- Beiträge: 8316
- Registriert: 26.02.2009, 11:18
- Benutzertext: state is the enemy
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Sowas gibt es auch von professionellen Bands, z.b. hat Moby letztes Jahr ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem er viele seiner Stücke gegen Registrierung kostenlos Künstlern zur Verfügung stellt, die sie dann in nichtkommerziellen Projekten (und gegen geringe Abgaben auch in kommerziellen) verwenden dürfen ... was draus geworden ist weiß ich nicht, ich bin bei meinen Projekten nie bis zur Musik gekommen.
Jedenfalls muss sich nur ein wenig umschauen, das Internet ist schließlich die Fundgrube für freie Kunst und unbekannte Künstler.
Jedenfalls muss sich nur ein wenig umschauen, das Internet ist schließlich die Fundgrube für freie Kunst und unbekannte Künstler.
-
- Establishment
- Beiträge: 191
- Registriert: 01.03.2009, 19:22
- Echter Name: David N.
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
In diesem Zusammenhang kann »Creative Commons« ein hilfreicher Suchbegriff sein; es gibt auch einige Portale, die ausschließlich CC-lizensierte Musik anbieten, beispielsweise Jamendo.
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Das Jamendo Angebot finde ich super! Danke für den Link!
Habe mir da die FAQ's angesehn und da steht, wenn ein Projekt nicht kommerziell ist, darf man die Musik verwenden, allerdings muss man aber darauf achten, die Regeln der Creative Commons zu respektieren. Was heißt das genau?
Und wenn man dann einfach Musik von denen verwendet, muss man das in den Credits angeben oder sonst noch etwas beachten? Finde dort keine Informationen dazu.
Habe mir da die FAQ's angesehn und da steht, wenn ein Projekt nicht kommerziell ist, darf man die Musik verwenden, allerdings muss man aber darauf achten, die Regeln der Creative Commons zu respektieren. Was heißt das genau?
Und wenn man dann einfach Musik von denen verwendet, muss man das in den Credits angeben oder sonst noch etwas beachten? Finde dort keine Informationen dazu.
- Richard Schubert
- Moderator
- Beiträge: 106
- Registriert: 27.02.2009, 08:44
- Wohnort: Hohen Neuendorf (b. Berlin)
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Hier gibt es Infos zu den einzelnen Arten des Creative Common Lizenzmodels.
Auf http://ccmixter.org/ gibt es auch fantastische Musik. Zum Teil auch kommerziell einsetzbar.
Auf http://ccmixter.org/ gibt es auch fantastische Musik. Zum Teil auch kommerziell einsetzbar.
Produktivität über Performance - XNA Creators Club
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Habe noch eine Frage.
Wenn die Künstler Namentlich genannt werden wollen, wie setzt man das am besten in einem kleinen Demoprojekt um, was einfach nur ein wenig die Engine zeigt? Muss man die Namen dann permanent einblenden, oder reicht es, wenn die in einer Readme-Datei stehen, die mit bei der Demo ist?
Wenn die Künstler Namentlich genannt werden wollen, wie setzt man das am besten in einem kleinen Demoprojekt um, was einfach nur ein wenig die Engine zeigt? Muss man die Namen dann permanent einblenden, oder reicht es, wenn die in einer Readme-Datei stehen, die mit bei der Demo ist?
- Schrompf
- Moderator
- Beiträge: 5047
- Registriert: 25.02.2009, 23:44
- Benutzertext: Lernt nur selten dazu
- Echter Name: Thomas
- Wohnort: Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Rechtsverletzung durch Verlinken
Readme reicht.
Früher mal Dreamworlds. Früher mal Open Asset Import Library. Heutzutage nur noch so rumwursteln.